Öffentlichkeitsbeteiligung und Informationen gemäß Badegewässerverordnung (BadegVO)

Der Stausee Rangendingen ist ein ausgewiesenes Badegewässer und unterliegt damit der Badegewässerverordnung. Die Verordnung fordert Beteiligungsmöglichkeiten (§ 11 BadegVO) für die betroffene Öffentlichkeit und Informationen darüber, welche Möglichkeiten bestehen, sich zu beteiligen, wie und wo Vorschläge, Anmerkungen oder Beschwerden eingebracht werden können.
Dies bezieht sich insbesondere auf die Erstellung, die Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten (§ 3 BadegVO).

Die Nutzer des Badesees sind somit aufgefordert, sich mit Vorschlägen an der Entwicklung des Badesees zu beteiligen.
Die Verordnung schreibt auch Informationen während der Badesaison (§ 12 BadegVO) zu aktuellen Anlässen vor, wie zum Beispiel zur aktuellen Einstufung des Badegewässers, zu einem eventuellen Badeverbot oder Abraten vom Baden, zu eventuellen Warnungen aufgrund von Ausnahmesituationen. Bis zum 28. Februar eines jeden Jahres muss dem Landesgesundheitsamt die von Gemeinden, unterer Gesundheitsbehörde und unterer Wasserbehörde aufgestellte Badegewässerliste gemeldet werden.
Die in der Liste aufgeführten Gewässer unterliegen einer strengen Überwachung ihrer Badegewässerqualität. Die Überwachung obliegt dem Gesundheitsamt. Sie erfolgt in der Regel durch Besichtigungen, Probenahmen und Analyse der Proben. Im Sinne einer hygienischen Gesamtbeurteilung wird dabei ebenso darauf geachtet, dass die angrenzenden Landflächen, Toiletten und sonstigen Einrichtungen in hygienischer Sicht nicht zu beanstanden sind. Der Stausee Rangendingen wird in dieser Liste als Badegewässer gemeldet werden.

Die Untersuchungsbefunde der regelmäßigen Untersuchungen und Beprobungen sowie alle wichtigen und interessanten Informationen zum Stausee Rangendingen werden im Amtsblatt und auf der Homepage das Landratsamts Zollernalbkreis bekanntgegeben.

Haben Sie Vorschläge, Anmerkungen, Kritik zum Stausee Rangendingen? Wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung Rangendingen, Schulstr. 8, 72414 Rangendingen, Tel. 07471 / 9979-0.

Bei Fragen zum Stausee, Meldung von Störungen oder Verunreinigungen wenden Sie sich bitte an:

Herr Oliver Freiberg
Tel.: (0 74 71) 99 79-20
Fax: (0 74 71) 8 28 72
Raum 4
Aufgaben

Hauptamtsleiter, Bauangelegenheiten; Ordnungsamt

Adresse / Anfahrt
Am großen Damm
72414 Rangendingen
Tel.: (0 74 71) 99 79-0
Fax: (0 74 71) 8 28 72

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